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BVerwG, 16.11.1972 - VI B 44.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung dienstlicher Fürsorgepflichten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1972 - V A 22/70
- BVerwG, 16.11.1972 - VI B 44.72
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - VI B 44.72
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie der höchstrichterlichen Klärung bedürftige Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung aufwirft und zu erwarten ist, daß eine Entscheidung im Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72
Darlegungspflichten im Rahmen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision …
Hilfserwägungen des Tatsachengerichts, die grundsätzliche Rechtsfragen aufwerfen, führen jedoch dann nicht zur Zulassung der Revision, wenn die eigentliche Begründung die Entscheidung trägt (ebenso Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1972 - BVerwG VI B 44.72 -).